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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bürger- und Verkehrsvereins Tübingen
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1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Bürger- und Verkehrsverein Tübingen (nachfolgend BVV) und dem Kunden (nachfolgend auch Besteller) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BVV abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsabschluß
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der BVV die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Sollten wider Erwarten die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig oder nicht mehr lieferbar sein, ist der BVV nicht zur Ausführung der Bestellung verpflichtet. In diesem Fall ist der BVV verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten. Das Angebot des Kunden bezieht sich auf die Waren, wie sie auf der Website der BVV dargestellt oder beschrieben sind. Geringfügige Abweichungen gegenüber der Darstellung auf der Website der BVV in Farbe, Design und Dekor behält sich der BVV vor. Der BVV ist berechtigt, anstelle der bestellten Ware eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.
3. Widerrufsbelehrung
Ist der Besteller ein Verbraucher (§ 13 BGB) und kommt der Vertrag über den Online-Shop der BVV zustande, so kann der Besteller seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden und mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Verkehrsverein Tübingen, An der Neckarbrücke 1, 72072 Tübingen, Fax 0 70 71/ 3 50 70, Email: mail@tuebingen-info.de.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Besteller die Ware ganz oder teilweise nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, muß er insoweit Wertersatz leisten, es sei denn, die Verschlechterung der Sache ist ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Im übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sachen nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt. Die Ware ist unter Beifügung der Original-Rechnung zurückzusenden. Der Besteller trägt die Kosten der Rücksendung.
Ausschluß des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Ist eine Dienstleistung Gegenstand des Vertrags, so erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn der Unternehmer (Bürger- und Verkehrsverein Tübingen) mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Bestellers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Besteller diese selbst veranlasst hat.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der zur Zeit der Bestellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Zahlungsbedingungen
Das vom Kunden zu bezahlende Entgelt wird sofort mit Annahme der Bestellung durch den BVV ohne Abzug zahlungsfällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs (z.B. Bankgebühren bei Auslandszahlungen, Nachnahmegebühren etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann den Kaufpreis ausschließlich per Vorauskasse bezahlen. Soweit bereits eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden besteht und keine Zahlungsrückstände offen sind, kann der BVV nach Absprache auch gegen Rechnungsstellung liefern.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der BVV berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) fallen Verzugszinsen in Höhe von lediglich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Lieferung/Versand
Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lagerware kommt innerhalb von 10 Kalendertagen zum Versand, soweit nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn einzelne Artikel nicht sofort geliefert werden können. Die Schadenersatzhaftung bei Lieferverzug bzw. Nichterfüllung des Vertrages ist in Ziff. 10 abschließend geregelt.
7. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom BVV anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem BVV aus dem Liefervertrag zustehen, werden ihm folgende Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen des BVV nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt: Die Ware bleibt Eigentum des BVV. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den BVV als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den BVV übergeht. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den BVV ab. Der BVV ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für Rechnung des BVV in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des BVV hinweisen und den BVV unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist der BVV berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den BVV liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9. Gewährleistung
Ist der Kunde kein Verbraucher (§ 13 BGB) und weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, ist der BVV nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu verlangen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist der BVV zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus aus Gründen, die den BVV zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind in der nachfolgenden Ziff. 10 dieser Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Ist der Kunde nicht Verbraucher (§ 13 BGB), so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Ist der Besteller Verbraucher (§ 13 BGB), bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüche des Kunden auf entgangenen Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden) sind ausgeschlossen, sofern ein solcher Anspruch nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den BVV oder die Erfüllungsgehilfen des BVV beruht. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unberührt vom Haftungsausschluß bleibt die Haftung für Beschaffenheitsgarantien, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, für Arglist sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des BVV.
11. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung des BVV durch die Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung der Bestellung zu.
12. Gerichtsstand/anwendbares Recht
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des BVV. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, aber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt. Der BVV ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
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